Neugieriger Blick in den Gerichtssaal
16. März 2018
Auf Einladung der Stein Egerta führte Landgerichtspräsident Willi Büchel in die Arbeitsweise der liechtensteinischen Gerichte ein. Die Fragen und Wissenslücken des Publikums zeigten dabei auch den Wert solcher Veranstaltungen auf.
Für viele war es am 14. März 2018 ihr erster Besuch in einem Gerichtssaal, als sie der Einladung der Stein Egerta zum Vortrag von Landgerichtspräsident Willi Büchel ins Gerichtsgebäude in Vaduz folgten. Dieser versuchte innert zwei Stunden den 20 Teilnehmern darzulegen, wie Liechtensteins Gerichte funktionieren.
Büchel führte dabei über einen kurzen Abriss der frühgeschichtlichen Entstehung des Rechts bis hin zum Ablaufen moderner Verfahren am Landgericht und den anderen ordentlichen Gerichten. Dabei ging er auf grundsätzliche Aspekte, wie den Unterschied zwischen Zivilprozess – Rechtsstreit zwischen Personen – und Strafprozess – Urteilsfindung über eine Straftat – ein und erläuterte den Verfahrensablauf, Instanzenzug und die Rechte der Prozessteilnehmer. So habe beispielsweise jeder am Prozess Beteiligte ein Recht darauf, dass er über den Verfahrensstand und alle Beweise und Akten informiert ist und dass seine Stellungnahme und Position vor Gericht gehört – also berücksichtigt – wird, klärte Büchel auf.
Fällt der Richter schliesslich ein Urteil, tritt ein weiteres Recht in Kraft, jenes auf Begründung. Es müsse für die Beteiligten klar ersichtlich sein, weshalb das Gericht das Urteil genau so gefällt hat sowie ob und wie es die verschiedenen vorgebrachten Beweise berücksichtigt hat. Dies soll den Prozessteilnehmern dabei helfen, zu entscheiden, ob sie sich gegen das Urteil zur Wehr setzen und ein Rechtsmittel (z. B. Berufung) einlegen wollen. Die Anforderungen an die Urteilsbegründung seien in den vergangenen Jahren sogar noch gestiegen, unterstrich der Gerichtspräsident die Bedeutung dieser Funktion. (Text: Sebastian Albrich: Liechtensteiner Volksblatt)
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