Park und besondere Erlebnisse

Ihnen und Ihren Gruppen bieten wir ganz besondere Erlebnisse:

 

  • Park: Den 13.500 m2 grossen Park der Stein Egerta können die Kursteilnehmenden als Freiluft-Seminarraum unentgeltlich mitbenutzten.
  • Parkführung: Tauchen Sie während der Parkführung in eine kostbare grüne Oase ein. Der Park ist ein gärtnerisches Juwel. Mit seinem mächtigen Bäumen und prachtvollen Blumenbeeten und Rosen hat dieser in den 1940iger Jahren seinen Ursprung.
  • Oase der Ruhe: Der nahe Wald und die Wiesen umgeben uns als Oase der Ruhe. Das ermöglicht kostbare Momente des Stille und des Auftankens in der Natur.
  • Historische Kurzführung: Auf Wunsch bieten wir eine Kurzführung (5 bis 15 Minuten/je nach Wunsch) mit bemerkenswerten Anekdoten durch die interessante Geschichte unseres historischen Anwesens.
  • Schaaner Kulturweg: Der ausgeschilderte Schaaner Kulturweg führt direkt an der Stein Egerta vorbei.
  • Skulpturengarten Stein Egerta: Im unteren Park des Anwesens Stein Egerta befinden sich seit 1995 Skulpturen aus der Sammlung des Kunstmuseums Liechtenstein.

  • Besondere Highlights: Wenn Sie Ihr Seminar/Ihren Workshop mit einem besonderen Programmpunkt abschliessen wollen, organsieren wir Ihnen spezielle Angebote (z. B. Kaminfeuer, Wein-Degustation mit Schaaner Weinen, Parkführung oder Trommelworkshop).

 

Benutzungsreglement

Garten und Parkbad Stein-Egerta

 

Grundsätzliches

Die Gartenanlage und das Parkbad Stein-Egerta sind Bestandteile des Anwesens in der Steinegerta 26 in Schaan, welches seit dem Jahre 1981 im Eigentum der Gemeinde Schaan ist. Seit September 1982 ist die Erwachsenenbildung Stein-Egerta Anstalt (nachfolgend EBA genannt) Mieterin des Anwesens mit den drei Gebäuden (Hauptgebäude, Verwalterhaus und Tend). Dieser Mietvertrag mit der Gemeinde Schaan regelt u. a. auch die Zuständigkeiten und die Unterhaltsarbeiten zwischen Vermieter und Mieterin.

 

Verwaltung

Für die Verwaltung des Anwesens in der Steinegerta 26 ist die EBA zuständig. Gartenanlage und Parkbad stehen vom 1. April bis 15. Oktober (witterungsabhängig) zur Verfügung. Anfragen und Reservationen sind an die EBA zu richten und diese erteilt die Benützungsbewilligung. Dieses Benutzerreglement ist Bestandteil der Bewilligung.

 

Benützung

Grundsätzlich steht der Park des Hauses Stein-Egerta der Öffentlichkeit zum Besuch und kurzen Verweilen offen. Er ist täglich geöffnet in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr vom 1. April bis 15. Oktober. Veranstaltungen müssen vorgängig genehmigt werden und um 22 Uhr beendet sein; lärmintensive Aufräumarbeiten dürfen nach 23 Uhr nicht mehr durchgeführt werden.

 

Garten und Parkbad können von interessierten Personen, Vereinen und Institutionen für bildungsbezogene und kulturelle Veranstaltungen gegen Entrichtung eines Entgeltes gemietet werden. Sie stehen jedoch nicht für private Feste oder Vereinsfeste zur Verfügung. Apéros und ähnliches sind möglich. Die maximale Teilnehmerzahl ist aus organisatorischen Gründen beschränkt auf 100 Personen. Ab 50 Personen ist ein Pendeldienst zwischen Dorfzentrum und dem Haus Stein-Egerta erforderlich, da das Anwesen nur eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen aufweist.

 

Vermietung von Räumen und Nutzung der Parkanlage

Die Vermietung von Räumen und die ggf. Nutzung der Parkanlage im Verbund ist im Rahmen der Nutzungseinschränkung hinsichtlich Zugangszeiten und Personenanzahl auf Anfrage und vertragliche Vereinbarung möglich. Anfragen für eine Offerte sind an die Verwaltung des Seminarzentrums zu richten.

 

Sanitäre Anlagen und Reinigung

Während der vereinbarten Mietdauer der Veranstaltung stehen im Hauptgebäude sanitäre Anlagen zur Verfügung. Diese sind stets sauber zu halten. Abfälle sind auf Kosten der Mieter zu entsorgen. Wir bitten um das Verwenden von Mehrwegmaterial (Gläser, Teller, Besteck etc.). Vor Ort besteht keine Abwaschmöglichkeit. Die Gartenanlage resp. das Parkbad sind in gereinigtem Zustand (besenrein) zu hinterlassen.

 

Getränke und Verpflegung

Auf Wunsch können die Mieter den Ausschank und die Verpflegung auf eigenes Risiko selber übernehmen oder es kann ein Partyservice beigezogen werden. Alkoholfreie Getränke sind stets bereitzuhalten. Auf den Ausschank von harten alkoholischen Getränken soll möglichst verzichtet werden. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.

 

Sicherheitsmassnahmen

Die EBA ist für die generelle Sicherheit in den Gebäuden verantwortlich Sie haftet nicht für Schäden, die von zusätzlichen Gefahrenquellen (wie Strom, Wasser, Feuer etc.) verursacht wurden. Bei allen evtl. zusätzlichen Aufbauten ist der Mieter für die Sicherheit zuständig.

 

Haftung

Die EBA übernimmt die Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede weitere Haftung hat der Mieter der jeweiligen Veranstaltungen zu übernehmen. Ausserordentliche Aufräumarbeiten oder Beschädigungen werden den mietenden Veranstaltern in Rechnung gestellt.

 

15.10.2013

 

 

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